BauKG

Im Jahr 1999 wurde vom Gesetzgeber das Baukoordinationsgesetz, kurz BauKG, erlassen. In Hinsicht auf die korrekte Baukoordination in Österreich behandelt es die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf Baustellen, die durch Koordination bei der Vorbereitung und der Durchführung von Bauarbeiten erreicht wird. Das BauKG besagt, dass die Bestellung eines Planungs- und Baustellenkoordinators vorzunehmen ist, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinander folgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Die Notwendigkeit dieser Koordination lässt sich nur im Einzelfall ermitteln, die Verantwortung der Bestellung obliegt einzig und alleine dem Bauherrn.

Für alle Tätigkeiten des BauKG, (Projektleiter, Planungskoordinator und Baustellenkoordinator) stehen speziell geschulte Mitarbeiter unseres Büros zur Verfügung.

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